§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, ProMedX NRW, Inhaber Marcel Zenkner, Kaiserstr. 38, 58332 Schwelm, Telefon: +49 (02336 8070122), E-Mail:
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Konditionen für die zu erbringende Leistung ergeben sich aus unserem Angebot.
(2) Die Anmeldung zu den angebotenen Schulungen erfolgt durch den Teilnehmer direkt am Schulungsort, auf der Website „www.promedx-nrw.de oder per E-Mail.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung, direkten Bestätigung auf dem Angebot/Bestellschein oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Im Rahmen der Auftragsbestätigung wird ebenso die Rechnung gestellt.
(4) Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht etwas anderes angegeben ist. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ohne Montage und ohne Verpackungs- und Transportkosten, diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben angegeben bzw. werden in den Angebotsunterlagen extra ausgewiesen.
(3) Wenn wir Ihre Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen Ihnen nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Ihren Wunsch, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.
(4) Auf gesonderten Auftrag durch den Kunden werden wir die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
(5) Kommt es nach Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet.
§ 4 Leistungsgegenstand Schulungen
(1)
(a) Offene Schulungen in den Räumlichkeiten von „ProMedX NRW“ können in der Regel nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestzahl von 10 Teilnehmern erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann „ProMedX NRW“ vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber „ProMedX NRW“ besteht in diesem Fall nicht.
(b) „ProMedX NRW“ kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die „ProMedX NRW“ nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten – nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird ein Ausweichtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche gegen „ProMedX NRW“ sind ausgeschlossen.
(2)
(a) Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 45,00 € pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
(b) Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(c) Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß DGUV Grundsatz 304-001 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.
(3)
(a) Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens „ProMedX NRW“ direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten und unterschriebenen Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 45,00 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 45,00 € für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber selbst zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
(b) Qualifizierungs- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. der praktische Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Weiterbildungsmaßnahmen abzurechnen. Die Kosten hierfür sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Stornierung der Schulungsangebote
(1) Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos schriftlich storniert werden.
(2) Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
(3) Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.
(4) Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt zzgl. der entstandenen Nebenkosten, zu denen insbesondere auch Verwaltungskosten, Kosten für den Ausbilder/Dozenten und Raumkosten zählen, zu entrichten.
(5) Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.
(6) Die Stornierung bedarf der Texform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei „ProMedX NRW“.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der jeweilig vereinbarte Preis ist vollständig spätestens binnen sieben Tage ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern keine Montage vereinbart ist. Der Rechnungsversand erfolgt vorwiegend per Mail.
(2) Die Schulungen sind im Regelfall gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
§ 7 Lieferung, Montage und Fristen
(1) Liefertermine oder Fristen gelten als unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung bzw. dem Ablauf der Widerrufsfrist. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
(3) Die Lieferfristen sind eingehalten,
a) bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe bei Lieferung frei Baustelle, Räumlichkeiten oder Leistungsort,
b) in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde (Lieferung ab Werk).
c) Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
(4) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
(5) Treten die Unmöglichkeit/Unvermögen während des Annahmeverzugs ein oder ist der Kunde für diese Umstände verantwortlich, bleibt er zu Gegenleistung verpflichtet.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, haben Sie diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
§ 9 Leistungsgegenstand Dienstleistungen
(1) Wir erbringen Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere Rauchwarnmelder - und AED-Wartung, Brandsicherheitswachen sowie der Sanitätsdienst. Die genauen Leistungen und Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Die Leistungen werden von ausgebildeten Fachpersonal erbracht.
§ 10 Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Die Schulungsinhalte, Dienstleistungen und die Beratung in den Bereichen, in denen wir tätig sind, entsprechen dem üblichen Standard. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
§11 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 12 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebot – und Schulungsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 13 Außerordentliche Kündigung
(1) Jede Partei kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern von „ProMedX NRW“.
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften
- Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
- Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.
- Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
(2) Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand/ Schlussbestimmungen
(1) Wir behalten uns das Recht vor, zu Werbe- und Promotionszwecken sowie für interne und externe Schulungen audiovisuelle Aufnahmen von einzelnen Kursen herzustellen und diese Aufnahmen im Internet (z.B. Social Media, Homepage, etc.) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Teilnahme an einem der Kurse stimmt der Teilnehmer der vorstehend beschriebenen Herstellung und Auswertung der AV- Aufnahmen ausdrücklich zu und verzichtet insofern auf eine Vergütung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(3) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Buchung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Stand: 03.12.2023